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Was sind eigentlich 2c-Maßnahme" nach § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG?

30. Mai 2026 durch
Was sind eigentlich 2c-Maßnahme" nach § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG?
RescueHEART GmbH (intern), Kamil Beranek

Unter „2c-Maßnahmen“ versteht man im Rettungsdienst die eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher (ärztlicher) Tätigkeiten durch Notfallsanitäter, wie sie in § 4 Abs. 2 Nr. 2c des Notfallsanitätergesetzes als Ausbildungsziel definiert sind.

Diese Regelung ist eng verknüpft mit dem § 2a NotSanG, der 2021 eingeführt wurde, um Notfallsanitätern in lebensbedrohlichen Situationen Rechtssicherheit zu geben (Hobusch, 2023; Hoppe and Grusnick, 2025).

Kernmerkmale der 2c-Maßnahmen

Die Besonderheit dieser Maßnahmen liegt darin, dass der Notfallsanitäter sie eigenverantwortlich entscheidet und durchführt, ohne dass eine vorherige Delegation durch einen Arzt (z. B. durch Standardarbeitsanweisungen/SAA) vorliegen muss (Gottschalk et al., 2024). Damit sie rechtmäßig sind, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Heilkundliche und invasive Art: Es handelt sich um Maßnahmen, die normalerweise dem Arzt vorbehalten sind (z. B. die Gabe bestimmter Medikamente oder invasive Eingriffe wie eine Intubation oder Venenpunktion) (Hobusch, 2023).

  2. Erlernte Kompetenz: Die Maßnahmen müssen im Rahmen der Ausbildung erlernt worden sein und vom Notfallsanitäter sicher beherrscht werden (Hobusch, 2023; Gottschalk et al., 2024).

  3. Indikation zur Gefahrenabwehr: Die Maßnahme muss unmittelbar erforderlich sein, um Lebensgefahr abzuwenden oder wesentliche Folgeschäden zu verhindern (Lauer et al., 2022; Gottschalk et al., 2024).

  4. Zeitliche Begrenzung: Die Durchführung ist nur zulässig bis zum Eintreffen eines Notarztes oder dem Beginn einer weiteren (tele-)ärztlichen Versorgung (Hobusch, 2023).

Abgrenzung: 2c vs. 2a vs. 2b

In der Fachsprache werden oft verschiedene Kompetenzbereiche unterschieden:

  • 2a-Maßnahmen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2a): Medizinische Maßnahmen der Erstversorgung.

  • 2b-Maßnahmen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2b): Maßnahmen, die unter Delegation (ärztliche Anordnung oder standardisierte Vorgaben des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst) durchgeführt werden (Hobusch, 2023).

  • 2c-Maßnahmen: Die oben beschriebene eigenverantwortliche Ausübung von Heilkunde in der akuten Notfallsituation, wenn kein Arzt vor Ort ist.

Bedeutung für die Praxis

Vor der Gesetzesänderung 2021 mussten sich Notfallsanitäter bei invasiven Maßnahmen oft auf den „rechtfertigenden Notstand“ (§ 34 StGB) berufen, was zu rechtlicher Unsicherheit führte (Lauer et al., 2022; Hoppe and Grusnick, 2025). Mit der Verankerung der 2c-Maßnahmen als explizites Ausbildungsziel und der korrespondierenden Erlaubnis in § 2a NotSanG hat der Gesetzgeber anerkannt, dass Notfallsanitäter die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst besitzen und in kritischen Phasen eigenständig handeln müssen (Lauer et al., 2022; Gottschalk et al., 2024).