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Ist ein AED von der Einweisung befreit?

20. Mai 2026 durch
Ist ein AED von der Einweisung befreit?
RescueHEART GmbH (intern), Kamil Beranek

In Bezug auf die Einweisungspflicht bei Automatisierten Externen Defibrillatoren ist zwischen der gesetzlichen Verpflichtung für Betreiber und der tatsächlichen Anwendung im Notfall zu unterscheiden.

Anwendung im Notfall

Für Personen, die in einer Notsituation als Ersthelfer agieren, besteht keine Einweisungspflicht.

  • Selbsterklärende Bedienung: Moderne AEDs führen den Anwender mittels Sprachanweisungen durch den Prozess, was die Einleitung lebensrettender Maßnahmen erheblich erleichtert (Schäfer et al., 2022).

  • Wirksamkeit ohne Training: Studien belegen, dass Laien (sogar Schulkinder) in der Lage sind, eine Defibrillation mit einem AED erfolgreich durchzuführen, auch wenn sie keine vorherige Schulung erhalten haben (Meissner, Kloppe and Hanefeld, 2012; Schäfer et al., 2022). Die Anwendung ohne vorherige Einweisung wird durch Forschungsergebnisse unterstützt, die zeigen, dass ungeschulte Personen das Gerät effektiv und sicher nutzen können (Yeung et al., 2011; Perkins et al., 2017).

  • Praxisbeispiele: In öffentlichen Bereichen wie Flughäfen wurden AEDs bereits erfolgreich von Ersthelfern ohne jegliche Einweisung oder Verpflichtung zum Handeln eingesetzt (Caffrey et al., 2002).

Pflichten für den Betreiber (Unternehmen/Organisationen)

Obwohl Ersthelfer befreit sind, gelten für den Betreiber (z. B. eine Firma, die ein Gerät installiert) bestimmte Anforderungen:

  • Wartung und Kontrolle: Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass das Gerät einsatzbereit ist. Dazu gehören regelmäßige Funktionsprüfungen sowie die Kontrolle von Batterien und Elektroden (Camellini et al., 2025).

  • Schulung: In Deutschland wird die Einbeziehung des Umgangs mit dem AED in regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen (z. B. für betriebliche Ersthelfer) empfohlen, um Hemmschwellen abzubauen und die Geschwindigkeit der Schockabgabe zu verbessern (Yeung et al., 2011; Meissner, Kloppe and Hanefeld, 2012).

  • Historischer Kontext: Frühere Regelungen wie die Medizingeräteverordnung (§ 10 MedGV) sahen strengere Einweisungspflichten vor, die jedoch im Zuge der Vereinfachung für Laien-AEDs in der Praxis und Gesetzgebung für diese speziellen Gerätetypen gelockert wurden (Schmidt, 2002).

Zusammenfassung: Ein AED kann von jedem Laien im Notfall ohne Einweisung rechtssicher verwendet werden. Die Geräte sind bauartbedingt so konzipiert, dass die Sprachführung eine Einweisung für den Endnutzer ersetzt (Schäfer et al., 2022). Der Betreiber muss lediglich sicherstellen, dass das Gerät technisch gewartet ist und im Idealfall Personen benennen, die in den betrieblichen Ablauf eingewiesen sind.